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Wenn der Winter kommt, müssen Gehwege und Einfahrten geräumt und gestreut werden. Doch welches Streumittel ist das richtige? In diesem Ratgeber vergleichen wir die gängigen Optionen, von Streusalz über Splitt bis Sand, und klären über Umweltaspekte und rechtliche Pflichten auf.

Streumittel im Vergleich

Streusalz (Auftausalz / NaCl)

Streusalz ist das effektivste Mittel gegen Eis und Schnee. Es senkt den Gefrierpunkt und löst Eis aktiv auf. Wirksam bis ca. -10 °C.

  • Vorteile: Sehr wirksam, schnelle Eisauflösung, geringe Streumenge nötig (ca. 20 g/m²)
  • Nachteile: Belastet Boden und Grundwasser, schädigt Pflanzen, greift Metall und Beton an
  • Geeignet für: Stark frequentierte Flächen, Treppen, Gewerbe-Zufahrten

Streusplitt

Splitt (Körnung 2/5 oder 2/8) sorgt für mechanische Griffigkeit auf glatten Flächen. Er löst kein Eis auf, sondern macht die Oberfläche rutschfest.

  • Vorteile: Umweltfreundlich, wiederverwendbar, schont Pflanzen und Bodenbeläge
  • Nachteile: Löst kein Eis auf, muss nach dem Winter zusammengekehrt werden
  • Geeignet für: Gehwege, Gartenwege, Einfahrten, überall wo Umweltschutz wichtig ist

Sand

Sand funktioniert ähnlich wie Splitt als abstumpfendes Mittel. Er ist günstig, hat aber eine geringere Wirkung, da die Körner kleiner sind und schneller verrutschen.

  • Vorteile: Sehr günstig, umweltfreundlich
  • Nachteile: Geringere Wirkung als Splitt, kann in Abflüsse gelangen
  • Geeignet für: Private Wege mit geringem Verkehr

Wann welches Streumittel?

Situation Empfehlung
Leichter Schneefall Räumen + Splitt streuen
Glatteis / Blitzeis Streusalz (schnelle Wirkung nötig)
Dauerfrost unter -10 °C Splitt (Salz wirkt kaum noch)
In der Nähe von Pflanzen / Bäumen Splitt oder Sand (kein Salz!)
Gewerbeflächen mit hohem Verkehr Streusalz + mechanische Räumung

Umweltaspekte

Streusalz ist ein erheblicher Umweltbelaster. Es gelangt über den Boden ins Grundwasser, schädigt Straßenbäume und Pflanzen und greift Betonoberflächen an. Viele Kommunen, auch die Stadt Kassel, haben deshalb den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen für Privatpersonen eingeschränkt oder verboten.

Unsere Empfehlung: Verwenden Sie Streusplitt als Standardmittel und greife nur in Ausnahmesituationen (akute Glatteisgefahr) zu Streusalz. Splitt können Sie im Frühjahr zusammenkehren und im nächsten Winter wiederverwenden.

Rechtliche Pflichten: Räum- und Streupflicht

In Kassel sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Die wichtigsten Regeln:

  • Räumzeiten: Werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Breite: Mindestens 1,50 m Gehwegbreite müssen freigeräumt werden
  • Streumittel: Auf Gehwegen ist in der Regel nur abstumpfendes Material (Splitt, Sand) erlaubt
  • Haftung: Bei Versäumnis haftest Sie für Unfälle auf dem nicht geräumten Gehweg
  • Mieter: Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden

Wieviel Streumittel brauche ich?

  • Streusalz: ca. 20-40 g pro m² (ein Esslöffel pro Quadratmeter reicht!)
  • Streusplitt: ca. 100-150 g pro m²
  • Für eine Saison (Gehweg 20 m lang, 1,5 m breit = 30 m²): ca. 25-50 kg Splitt oder 5-10 kg Salz

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Rechtliche Streupflicht in Hessen: Was gilt in Kassel?

In Deutschland ist die Streupflicht Ländersache, in Hessen regelt das HStrG (Hessisches Straßengesetz) zusammen mit den Gemeindesatzungen, wer wann räumen und streuen muss. Für Kassel gelten folgende Grundregeln:

  • Grundstückeigentümer & Mieter: Für den Gehweg vor dem Grundstück sind der Eigentümer (oder per Mietvertrag der Mieter) verantwortlich. Die Pflicht besteht in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr (samstags 8:00 Uhr, sonn- und feiertags 9:00 Uhr).
  • Was muss gestreut werden? Schnee und Eis auf den Gehwegen müssen beseitigt werden. Glättemittel oder Abstumpfungsmittel sind auf glatten Restflächen einzusetzen. Eine Mindestbreite des freigeräumten Gehwegs von 1,0-1,5 m ist üblich.
  • Streusalz-Verbote: Viele Gemeinden haben die Verwendung von Natriumchlorid (Streusalz) auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten, prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde. Alternative: Granitsplitt 2/5 mm oder Sand.
  • Haftung bei Unterlassung: Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt, haftet für Unfälle auf dem nicht geräumten Gehweg. Eine Haftpflichtversicherung ist daher empfehlenswert.

Winterdienst Materialvergleich: Was empfehlen wir?

StreumittelWirkungUmweltKostenEmpfehlung
Natriumchlorid (Steinsalz) Gut bis -10°C Schädlich für Pflanzen & Beton Günstig Nur wo erlaubt
Granitsplitt 2/5 mm Abstumpfend (keine Eisschmelze) Neutral, wiederverwendbar Mittel Empfohlen für Privatbereich
Sand Abstumpfend Neutral, günstig Günstig Nur bei wenig Schnee
Calciumchlorid Sehr gut bis -20°C Schädlich, teurer als Salz Hoch Für extreme Kälte
Magnesiumchlorid Gut bis -15°C Pflanzenverträglicher Mittel-hoch Kompromiss

📌 Steinbachs Empfehlung: Für den privaten Gehweg vor dem Haus empfehlen wir Granitsplitt 2/5 mm, er ist erlaubt, schont Pflasterbeläge und Pflanzen und kann im Frühjahr einfach weggefegt werden. Splitt direkt anfragen →

Häufige Fragen

Beides bezeichnet dasselbe Produkt, Natriumchlorid (NaCl) oder Calciumchlorid, das Eis und Schnee zum Schmelzen bringt. Im Alltag sind die Begriffe austauschbar.

Normales Natriumchlorid-Streusalz ist bis ca. -10 bis -15 °C wirksam. Bei kälteren Temperaturen empfehlen sich Calciumchlorid-Produkte, die bis -30 °C wirken.

Ja, Splitt und Sand machen Flächen sofort griffig, ohne Eis aufzulösen. Diese ökologisch schonendere Alternative eignet sich besonders in der Nähe von Bäumen und Bepflanzungen.

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